Die Gartensaison 2018 ist vorbei. Es ist die Zeit, bei den eingemachten Genüssen des Sommers wie Rumtopf oder einem Gläschen Kirschblätterwein (Link s.u.) Pläne für das nächste Gartenjahr zu schmieden.
Manch einem fehlt aber noch das Fleckchen Erde für seine Gartenträume und überlegt, ob er nicht Gärtner in einem Schrebergarten einer Kleingartenanlage werden soll.
Neben meinem Vater in der Oberpfalz war vor allem mein Onkel Sepp aus München mit seinem Schrebergarten prägend für meine Liebe zum Garten und Gärtnern. Der Schrebergarten von Onkel Sepp war ein echtes Prachtstück von Kleingarten: Mit Gartenlaube, kleiner Rasenfläche, Obstbäumen- und Sträucher, Gemüse- und Blumenrabatten. Alles picco bello! Ich verbrachte mit meinen Neffen viel und schöne Zeit darin.
Inhaltsverzeichnis
Der Schrebergarten – Recht und Gesetz!
Auf dem Weg vom Traum vom eigenen Garten zur Gartenparzelle in einer offiziellen Kleingartenanlage gibt es aber ein paar Hürden zu überwinden:
Wo finde ich meinen nächstgelegenen Schrebergarten? Was kostet sowas? Und welche rechtlichen Aspekte und Regeln sind zu beachten?
Gerade bei diesem Thema entzündet sich oft Streit mit dem Nachbargärtner oder der Vorstandschaft der Kleingartenanlage.
Ich kenne niemanden, der in allen Fragen zum Bundeskleingartengesetz aber auch grundsätzlich zu Recht und Regeln für Schrebergärten so bewandert ist wie Claudia mit ihrer Website „Das wilde Gartenblog„.
Nicht nur dass in Artikeln zu diversen Themen der Kleingärtnerischen Nutzung kompetent Stellung genommen wird. Die umtriebige Garten-Bloggerin steht in ihren Kommentaren umfangreich Rede und Antwort. Zum Thema „Vom Bundeskleingartengesetz und den Bauten im Garten“ allein gibt es zum aktuellen Stand 87 informative Kommentare und Antworten, die letzte ist von gestern …!
Claudia vom Wilden Gartenblog gibt gerne Rat. Sie hat sich seit 2008 intensiv in die Vorschriften rund um das Bundeskleingartengesetz, in Gerichtsurteile und die dazu sehr wichtigen Auslegungen der Kleingartenverbände eingelesen. Das bleibt einfach nicht aus, wenn man wie sie ihren Garten in einer Kleingartenanlage (KGA) nach Bundeskleingartengesetz (BKleinG) nicht ganz so stromlinienförmig betreibt, wie es früher üblich war. Zum Glück kam ihr die Wertschätzung des „naturnahen Gärtnerns“ auch auf Seiten der Verbände entgegen. Zumindest rühmt man in der Verbandszeitung „Gartenfreund“ ständig alles, was sie so im Garten schafft: Wildkräuter auch mal stehen lassen, Totholzhaufen, Kompostwirtschaft, Mulchen und und und…
Deshalb ist „Das wilde Gartenblog“ auch für viele andere Gartenthemen ein Fundgrube :)
Links
- Vom Bundeskleingartengesetz und den Bauten im Garten
Das Wilde Gartenblog informiert. Mit Links zu weiteren Beiträgen zur Kleingartennutzung - Grüne Oase: Das müssen Kleingärtner wissen